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§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich 

1) Für alle unsere Lieferungen, Service-, Reparatur- oder Beratungsleistungen, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Sie gelten in jedem Falle nur für die Bestellung, für die sie getroffen wurden; für spätere Bestellungen gelten wieder die AGB in der vorliegenden Form.

2) Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber gewerblichen Kunden als auch Verbrauchern. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. 

§ 2 Angebot – Auftragsbestätigung – Reparaturauftrag 

1) Die Angebote der Firma HiFi-Service-Kruse sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten im Sinne des § 145 BGB durch den Kunden zu verstehen. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Unterzeichnung des schriftlichen Reparaturauftrages bzw. Annahme der zu reparierenden Ware durch die Firma zustande. 

2) Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preise – unverbindlich. 

§ 3 Reparaturaufträge, Datensicherung 

1) Die bei Auftragserteilung angegebenen Fehlerbeschreibungen gelten lediglich als Anhaltspunkte für die Fehlersuche. Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen. Der Auftraggeber erhält hiervon eine Kopie.
2) Dem Kunden obliegt die vorsorgliche Datensicherung (Sicherungskopie). Für die Sicherung von sich auf eingesandten Geräten befindlichen Daten ist der Kunde verantwortlich. Die Firma HiFi-Service-Kruse kann für den Erhalt von solchen Daten nicht garantieren. Es gibt Reparatur- und Diagnosevorgänge, bei denen sich auf einer Festplatte oder dem Speicher befindliche Daten verloren gehen. Sofern der Firma HiFi-Service-Kruse ein Auftrag zur Datensicherung erteilt wird kann nicht zugesagt werden, dass dies auch mit technisch vertretbarem Aufwand erfüllbar ist.
3) Für Reparaturverzögerungen, die auf Problemen mit der Ersatzteillieferung beruhen, übernimmt die Firma HiFi-Service-Kruse keine Haftung. 

§ 4 Vergebliche Fehlersuche 

Der bei der Fehlersuche entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat oder ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist oder der Kunde durch sein Verschulden zum vereinbarten Termin nicht anwesend war oder der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde. 

§ 5 Reparaturbestimmungen 

Wenn die Firma HiFi-Service-Kruse Ihr Gerät repariert, kann sie neue oder generalüberholte Ersatzteile verwenden. Die Komponenten, die während des Reparaturservices ausgetauscht werden, gehen in das Eigentum der Firma HiFi-Service-Kruse über. Das Ersatzteil geht in des Kunden Eigentum über. Ersatzteile, die aus der Verpackung genommen wurden, sind vom Umtausch ausgeschlossen. Die Firma HiFi-Service-Kruse lehnt jegliche Haftung für Schäden eines Produkts ab, die auf dem Transportweg zu ihr auftreten, das gleiche gilt bei Verlust; der Versand von der Firma HiFi-Service-Kruse zum Kunden erfolgt bis 500,00 € versichert. Mit dem Kauf eines Ersatzteils oder der Beauftragung einer Reparatur akzeptiert der Kunde diese Regeln und die AGB der Firma HiFi-Service-Kruse. 

§ 6 Kostenvoranschlag 

1) Kostenvoranschläge sind für die Firma HiFi-Service-Kruse bis nach Ablauf von vier Wochen nach Abgabe verbindlich. Sie dürfen jedoch um bis zu 10 % der veranschlagten Summe überschritten werden, falls besondere Gründe dies rechtfertigen. 

2) Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags richten sich nach der Art des Gerätes bzw. der auszuführenden Tätigkeit.
3) Verlangt ein Kunde einen Kostenvoranschlag und wird dann die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht ausgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den Untersuchungszustand versetzt zu werden, wenn dies technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist. 

§ 7 Berechnung des Auftrages 

Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, so erfolgt diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt. 

§ 8 Pfandrecht 

Die Firma HiFi-Service-Kruse hat für ihre Forderung aus Verträgen ein Pfandrecht auf die von ihr hergestellten Dinge oder auf ausgebesserte Gegenstände von Kunden, die in den Besitz der Firma HiFi-Service-Kruse gelangt sind. Dieses Pfandrecht bezieht sich auch auf noch offene Forderungen aus vorangegangenen Verträgen zwischen der Firma HiFi-Service-Kruse und dem Kunden. 

§ 9 Gewährleistung für Reparaturarbeiten 

1) Die Gewährleistung für Reparaturarbeiten bezieht sich
nur auf tatsächlich ausgeführte Reparaturen und das dabei eingebaute Material. Für im Außendienst durchgeführte Reparaturarbeiten kann die Gewährleistung nach besonderer Vereinbarung entfallen, soweit die werkstattübliche Überprüfung des Reparaturgegenstandes nicht möglich ist. Der Kunde ist hierüber vor Durchführung der Reparatur zu informieren. Auf seinen Wunsch ist die Reparatur in der Werkstatt auszuführen.
2) Bei Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen sowie die hierfür geltenden gesetzlichen Fristen.
3) Bei Reparaturaufträgen von Nichtverbrauchern gewährt die Firma HiFi-Service Kruse für die von ihr durchgeführten kostenpflichtigen Reparaturen eine Gewährleistung von sechs Monaten, soweit es sich nachweislich um dieselbe Ursache eines somit nicht beseitigten Fehlers handelt. Für den Fall, dass die verwendeten Ersatzteile schadhaft geworden sind, wird innerhalb der vorgenannten Reparaturgewährleistungszeit die Reparatur ebenfalls kosten- los durchgeführt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz, sind ausgeschlossen, mit Ausnahme der Mangel beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma HiFi-Service Kruse. 

§ 10 Lagerkosten – Verwahrung – Verwertung 

1) Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von vier Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, so kann die Firma HiFi-Service-Kruse vom Ablauf dieser Frist an ein angemessenes Lagergeld verlangen. 

2) Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und somit jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigungen oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Die Firma HiFi-Service-Kruse ist berechtigt, den Reparaturgegenstand nach erfolglosem Ablauf dieser Frist zur Deckung ihrer Kosten zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten. 

§ 11 Gerichtsstand – Erfüllungsort und anwendbares Recht 

1) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.

2) Das zur Anwendung kommende Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland (auch bei Auslandsgeschäften). 

 
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